Regionaler Naturpark
Der Regionale Naturpark Kurtuvėnai (RNK) wurde 1992 angelegt, um das Landschaftsbild des Hügelzuges, das ökologische Natursystem und die Werte des Kulturerbes des Ostsamogitiens (Niederlitauens) aufrechtzuerhalten, die Voraussetzungen für Freizeit und Erholung zu schaffen und die konventionelle Lebensweise zu pflegen. Das Parkgebiet beträgt 17 tausend Hektar in den Kreisen Šiauliai und Kelmė, hier leben ständig etwa 1200 Menschen und es werden ungefähr 900 Pflanzenarten gefunden.
- Parko g. 2, Kurtuvėnai, LT-80223 Šiaulių r.
- 55°49'35.91"N 23°2'54.79"E Karte anzeigen
- +370 41 370 333, +370 618 29964
- info@kurtuva.lt
Natur
Der Regionale Naturpark Kurtuvėnai erstreckt sich weitgehend am Rande der Schemaiten, an der Wasserscheidelinie der Flüsse Venta und Dubysa und umfasst das ganze Flusstal Dubysa von seinem Abfluss bis zum Zusammenfluss mit dem Fluss Šventupis. In nordsüdlicher Richtung erstrecken sich die durch Täler, Mulden und Seeeinsenkungen abgegrenzten 3 Hügelzüge. Sie werden mit steilabhängigen Hügeln, Schluchten, Flusstälern, Kontinentaldünen, Wallberglabyrinthen und Karstlöchern der Eiszeit geschmückt. Mehr als 80 Prozent des Regionalparkgebietes nehmen die Wälder ein. Der Bewaldung nach ist er der drittgrößte Regionalpark in Litauen.
Zwischen den Wäldern breiten sich ungefähr dreißig kleine Seen aus und es strömen circa zwanzig Bäche. Die Fischereiteiche locken zahlreiche Scharen von Wandervögeln an. Hier leben außerdem einige fischfressende Tiere und Vögel, wie Otter, Seeadler und Fischreiher. Im westlichen Teil des regionalen Naturparks Kurtuvėnai (RNK) gibt es Wölfe, Schneehasen und im Park des Landgutes Kurtuvėnai auch einige Fledermausarten .
Die Besucher des RNK können hier viele Objekte des Naturerbes besichtigen: eindrucksvolle Bäume, Geschiebe, oder Reliefformen. Durch die wundertätigen Springquellen sind die in Litauen größten Quellbäche Svilės bekannt. Die wertvollsten Naturräume werden in den Naturschutzgebieten, in den Naturräumen des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 und in den Grundstätten der Wälder geschützt.
Kulturerbe
Hügelgräber, heilige Hügel und Hünengräber zeugen davon, dass die Menschen bereits in der Steinzeit hier in diesen Gegenden gelebt haben. Im Mittelalter hat das Gelände zwischen den Flüssen Venta und Dubysa dem historischen Lande der Schemaiten Knituva gehört. Das Landgut Kurtuvėnai war einige Jahrhunderte lang das Wirtschafts- und Kulturzentrum dieses Landes. Ende des XIX. Jahrhunderts verliefen die Wege der Bücherträger durch die Umgebung von Kurtuvėnai entlang, Anfang des XX. Jahrhunderts hat das litauische Volk in Bubiai die historischen Landpartien Šiauliai zum Leben erweckt.
Die Umgebung von Kurtuvėnai wird der ethnographischen Region des Ostsamogitiens zugeordnet. Für die alten Ortsbewohner, die die Mundart der Südschemaiten (dūnininkai) sprechen, ist eine eigenartige Umweltempfindung charakteristisch, in der sich das Gedächtnis der Jahrhunderte widerspiegelt. Die Fastnacht von Kurtuvėnai ist als eines der lebhaftesten und authentischsten Traditionsfeste in Litauen bekannt.
Im Landschaftsbild herrschen Einzelgehöfte und verstreut liegende Dörfer vor. Es gibt noch erhalten gebliebene Fragmente der Landgüter, Besitze und Wassermühlen. Unter den 50 unbeweglichen Objekten des Kulturerbes des RNK zählen auch die Reste des einmaligen technischen Denkmals aus dem XIX. Jahrhundert – des Stichkanals Venta-Dubysa.
Freizeit, Erholung und Tourismus
Die Bekanntmachung mit dem RNK beginnt im ehemaligen Gutsgelände Kurtuvėnai, wo sich die Direktion des regionalen Naturparks und das Besucherzentrum niedergelassen haben. Für die Kurgäste sind die Rekreationsbereiche an den Landseen Geluva, Pašvinys, Bijotė und am Fluss Dubysa bestimmt, außerdem sind die Stellen und Orte für die Veranstaltungen vorgesehen. Im Gehöft, das nach den alten Traditionen von Schemaiten gebaut und eingerichtet worden ist, fungiert das Naturzentrum Jautmalkė, das mit der Natur, den alten Handwerken und Sitten und Bräuchen des Landes bekanntmacht.
* Kundenservice am Campingplatz täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr. Anreisende in andere Zeit haben darüber im voraus bekanntzugeben.
*Fahrzeugstellen und -Parken ist nur an den von der Campingverwaltung angegebenen Plätzen erlaubt.
*Maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit auf dem Campinggelände 10 km/h.
*Ankunft zum Campingplatz - ab 15.00 Uhr.
*Abreise vom Campingplatz - bis 13.00 Uhr.
*Zahlung für die Campingdienstleistungen ist gleich nach der Ankunft und nicht bei der Abreise zu leisten. Im Falle der Verlängerung der Besuchszeit ist die Campingverwaltung bis 12.00 Uhr darüber in Kenntnis zu setzen.
*Vorläufig Abreisende haben das Recht zum Platzreservieren und können Reserviert- Zeichen bekommen.
*Abfälle wegwerfen, Lärm, Lagerfeuer machen, Auto waschen am Campingplatz ist streng untersagt.
*Fahren mit den Motorfahrzeugen von 22.00 bis 8.00 Uhr ist am Campingplatz untersagt.
*Löschen von Zigarettenstummeln ist nur in den gekennzeichneten Aschenbechern erlaubt.
*Grillbenutzung ist nach der Abstimmung mit der Campingverwaltung erlaubt. Feuerbrand ist in die Aschentonne zu entsorgen.
*Betreten des Campingplatzes von Personen unter 16 Jahren ohne Begleitung der Erwachsenen ist verboten.
*Campinggäste haften für die Sicherheit, das Verhalten ihrer Kinder selbst. Lassen von Kindern am Campingplatz unbeaufsichtigt ist untersagt.
*Lassen von Haustieren unbeaufsichtigt ist untersagt. Ihre Fäkalien sind in den Abfallcontainer zu entsorgen.
* Campingverwaltung haftet für verlorene Sachen nicht.
*Verbindliche Aufräumung seines Aufenthaltsplatzes beim Verlassen des Campings.
*Verbindliche Einhaltung von Campingregeln nicht nur durch die Campinggäste, sondern auch ihre Besucher.
*Campingverwaltung ist berechtigt, die Abreise der Personen, die die Campingregeln nicht beachten und nicht einhalten, zu verlangen.