Das Lebende Pferdemuseum
DIENSTLEISTUNG | Preis in EUR (inkl. MwSt.) |
Reiten auf dem Platz (1 Std.) | |
Reiten auf dem Platz (0,5 Std.) | |
Reiten auf dem Platz (15 Min.) | |
Einzelreitlektion (45 Min.) | |
Reiten- Streiftour (1 Std. für 1 Person) | |
Reiten- Streiftour (2 Std. Für 1 Person) | |
Fahrt mit der Kalesche (1 Std.) | |
Fahrt mit der Kalesche (0,5 Std.) | |
Kaleschemiete für die Hochzeit (1 Std.) | |
Kutschenmiete für die Hochzeit (1 Std.) | |
Pferdemiete für die Fotosession 1 Pferd 1 Std. | |
Wagenmiete (erste Stunde) | |
Wagenmieten (zweite Stunde) | |
Übernachtung eines privaten Reitpferdes (1 Tag – 24 Stunden) Nachtquartier bei mindestens von 10 Tagen | |
Nachtquartier bzw. Übernachtung für ein Reitpferd (1 Tag – 24 Stunden) | |
Miete der Reithalle (1 Monat) für die Besitzer von privaten Reitpferden | |
Miete des Umkleideschränkchens (1 Monat) - (Umkleideschränkchen, Dusche, WC) – wird Anfang Monat bezahlt | |
Miete des Umkleideschränkchens (einmalige inkl. Dusche) | |
Dusche für das Reitpferd (1 Monat) | |
Eine Runde mit der Kalesche um die Parkanlage auf dem Hofgelände für die Besuchergruppen (für eine Person) | |
Reiten eine Runde auf dem Platz im Freien - groß | |
Reiten eine Runde auf dem Platz im Freien - klein | |
Reiten eine Runde auf dem Platz in der Reithalle | |
Miete einer Laube am Zentrum für Reiten- Dienstleistungen (circa 4 Std.) | |
Teilnahme an der gemeinsamen Reitlektion mit dem privaten Reitpferd | |
Benutzung von Räumlichkeiten des Kornspeichers 1 Std. | |
Benutzung von Räumlichkeiten der Remise 1 Std. | |
Benutzung des zweiten Raumes im Gestüt 1 Std. | |
Teilnehmergebühr an der Veranstaltung am Hof | |
Benutzung der Terrasse 1 Std. | |
Dienstleistungen des Reiseführers 1 Std. | |
Leiter der Wanderung (Reiseführer) 1 Std. | |
Teilnehmergebühr am Fußmarsch (abhängig von der Dauer, Strecke und Kompliziertheit des Fußmarsches) | |
Leiter des Reitmarsches für einen Tag | |
Edukationsprogramm "Glückshufeisen" für 1 Person (für die Besuchergruppe ab 15 Personen und mehr) | |
Edukationsprogramm "Glückshufeisen" für 1 Person (für die Besuchergruppe ab 15 Personen und mehr) | |
Edukationsprogramm "Reitlager" (5 Tage) | |
DAUERKARTEN DER REITSCHULE |
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Dauerkarte für Kinder unter 18 Jahren. 1 Monat 4 Besuche (samstags, sonntags) |
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Dauerkarte für Erwachsene 1 Monat 4 Besuche (samstags, sonntags) |
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Dauerkarte für Kinder unter 18 Jahren 1 Monat 4 Besuche (werktags) |
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Dauerkarte für Erwachsene 1 Monat 4 Besuche (werktags) |
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Dauerkarte für Kinder unter 18 Jahren. 1 Monat 8 Besuche |
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Dauerkarte für Erwachsene 1 Monat 8 Besuche |
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Dauerkarte für Kinder unter 18 Jahren 3 Monate 20 Besuche |
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Dauerkarte für Erwachsene 3 Monate 20 Besuche |
- Parko g. 2, Kurtuvėnai, LT-80223 Šiaulių r.
- 55°49'31.44"N 23°3'4.89"E Karte anzeigen
- +370 640 33 444
- info@kurtuva.lt
* Kundenservice am Campingplatz täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr. Anreisende in andere Zeit haben darüber im voraus bekanntzugeben.
*Fahrzeugstellen und -Parken ist nur an den von der Campingverwaltung angegebenen Plätzen erlaubt.
*Maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit auf dem Campinggelände 10 km/h.
*Ankunft zum Campingplatz - ab 15.00 Uhr.
*Abreise vom Campingplatz - bis 13.00 Uhr.
*Zahlung für die Campingdienstleistungen ist gleich nach der Ankunft und nicht bei der Abreise zu leisten. Im Falle der Verlängerung der Besuchszeit ist die Campingverwaltung bis 12.00 Uhr darüber in Kenntnis zu setzen.
*Vorläufig Abreisende haben das Recht zum Platzreservieren und können Reserviert- Zeichen bekommen.
*Abfälle wegwerfen, Lärm, Lagerfeuer machen, Auto waschen am Campingplatz ist streng untersagt.
*Fahren mit den Motorfahrzeugen von 22.00 bis 8.00 Uhr ist am Campingplatz untersagt.
*Löschen von Zigarettenstummeln ist nur in den gekennzeichneten Aschenbechern erlaubt.
*Grillbenutzung ist nach der Abstimmung mit der Campingverwaltung erlaubt. Feuerbrand ist in die Aschentonne zu entsorgen.
*Betreten des Campingplatzes von Personen unter 16 Jahren ohne Begleitung der Erwachsenen ist verboten.
*Campinggäste haften für die Sicherheit, das Verhalten ihrer Kinder selbst. Lassen von Kindern am Campingplatz unbeaufsichtigt ist untersagt.
*Lassen von Haustieren unbeaufsichtigt ist untersagt. Ihre Fäkalien sind in den Abfallcontainer zu entsorgen.
* Campingverwaltung haftet für verlorene Sachen nicht.
*Verbindliche Aufräumung seines Aufenthaltsplatzes beim Verlassen des Campings.
*Verbindliche Einhaltung von Campingregeln nicht nur durch die Campinggäste, sondern auch ihre Besucher.
*Campingverwaltung ist berechtigt, die Abreise der Personen, die die Campingregeln nicht beachten und nicht einhalten, zu verlangen.